Das Laub von Straßenbäumen kann ab Samstag, den 19.10.2024, wieder kostenlos am Betriebshof (Wiedenhaufe 11) zu den regulären Annahmezeiten abgegeben werden. Diese sind mittwochs und samstags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Da die Entsorgung anderer Grünabfälle weiterhin kostenpflichtig ist, muss das Laub lose in den bereitgestellten Container geschüttet werden.
Das Ende der Aktion richtet sich nach dem Verlauf des Laubfalls und wird in der örtlichen Presse und auf der Homepage bekannt gegeben.
Herbstlaub auf Gehwegen
Das Laub von Straßenbäumen kann, insbesondere bei feuchtem Wetter, erhebliche Rutschgefahren mit sich bringen. Zur Straßenreinigungspflicht des Anliegers (Eigentümer oder Vermieter) gehört u. a. die Beseitigung des Laubes auf Gehwegen.
In der Regel werden die Reinigungs- und Winterdienstpflichten mietvertraglich auf den Mieter übertragen. Vermieter sollten jedoch darauf achten, dass die Mieter gründlich unterwiesen werden, und sich davon überzeugen, dass die Gehwegreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf einen Mieter entbindet den Eigentümer nicht zwangsläufig von etwaigen Haftungsverpflichtungen.
Zu beachten ist, dass das Laub nicht auf die Fahrbahn entsorgt werden darf. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf Fahrbahnen, da die Aufnahme großer Mengen Laubs mit der Kehrmaschine nicht möglich ist. Das unzulässige Entsorgen von Laub auf die Fahrbahn stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, der entsprechend ordnungsrechtlich verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Aber wohin mit dem Laub?
Für die Laubbeseitigung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Entsorgung über den eigenen Bioabfallbehälter
- Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen
- Selbstanlieferung am Betriebshof (zu den oben genannten Öffnungszeiten